Allgemeine Geschäftsbedingungen der pop-interactive GmbH
§ 1 Geltung der Bedingungen
- Die nachfolgenden Bedingungen gelten für sämtliche von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen.
Für Folgeverträge gelten sie in der jeweils geltenden Fassung. - Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Kunden oder Dritter gelten in keinem Fall, auch dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
- Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder von unseren Leistungsbeschreibungen und Tarifen abweichende Vereinbarungen zu treffen.
§ 2 Leistungsumfang
- Der Umfang unserer Leistungen bestimmt sich nach den bei Vertragsschluss in Bezug genommenen Leistungsbeschreibungen und Tarifen sowie den nachfolgenden Bestimmungen.
- Internet-Zugänge und von uns im Auftrag des Kunden zum Abruf im Internet bereitgehaltene Inhalte halten wir an unseren Netz-Zugangsknoten mit einem Zeitanteil von mindestens 99 %, gerechnet auf das Kalenderjahr, verfügbar. Wir sind jedoch berechtigt, durch Mitteilung in unseren Web-Seiten einen festen Zeitraum von bis zu zwei Stunden im Monat als Wartungsfenster zu definieren, innerhalb dessen es zu kurzfristigen Störungen unserer Leistungen kommen kann; Störzeiten innerhalb dieses Wartungsfensters bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit gemäß Satz 1 außer Betracht.
- Erbringen wir kostenlose Zusatzleistungen (z. B. Beratung oder technischen Support) können wir diese nach einer Ankündigung mit angemessener Frist jederzeit einstellen oder erklären, dass wir die Leistung zukünftig auf der Grundlage unserer allgemeinen Stundensätze in Rechnung stellen werden.
- Von pop-interactive dem Kunden während der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellte IP-Adressen aus dem pop-interactive PA (Provider Allocated) IP-Pool sind zurückzugeben und nicht übertragbar. Bei Vertragsende gehen alle solche vom Kunden genutzten PA IP-Adressen wieder in den freien IP-Pool von pop-interactive zurück. Eine Mitnahme solcher PA IP-Adressen zu einem anderen Provider oder Dienstleister ist nicht möglich.
§ 3 Leistungsänderungen
- Im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen behalten wir uns vor, den Gegenstand unserer Leistung aus technischen oder organisatorischen Gründen zu ändern, soweit dies für unseren Kunden unter Berücksichtigung unserer eigenen Interessen zumutbar ist.
- Sonstige Änderungen der vereinbarten Leistungen, Vertragspflichten, der Tarife sowie der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten wir uns mit der Maßgabe vor, dass wir dem Kunden die Änderungen zwei Monate vor deren Inkrafttreten anzeigen werden. Widerspricht der Kunde der angezeigten Änderung nicht innerhalb dieser zweimonatigen Frist, so gilt die Änderung als genehmigt; auf diese Rechtsfolge weisen wir in der Anzeige hin.
- Veränderungen übergeordneter betrieblicher bzw. technischer Gegebenheiten des Internet (zum Beispiel Einführung neuer Protokollversionen, Änderung der IP-Adressräume u.ä.) durch Maßnahmen der für das Internet verantwortlichen Institutionen, z.B. der RIPE NCC, ICANN, DENIC u.a., bleiben vorbehalten. Für Änderungen aufgrund solcher Maßnahmen, auf die pop interactive keinen Einfluss hat, sowie auf deren Folgen wird nicht gehaftet.
§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
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Der Kunde ist verpflichtet, unsere Dienste ausschließlich zweckentsprechend unter Beachtung des geltenden Rechts zu nutzen und dabei keine Rechte Dritter zu verletzen. Der Kunde wird insbesondere die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Sicherheitsanforderungen sicherstellen.
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Der Kunde stellt uns von etwaigen Ansprüchen Dritter oder einer sonstigen Haftung frei, die aufgrund seiner Nutzung unserer Dienste und Systeme entstehen.
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Bei Verletzung des geltenden Rechts, Missbrauch oder Überbeanspruchung der Netzwerk-Infrastruktur oder der angebotenen Dienste, insbes. durch Inhalte oder Zeichen der WWW-Präsenz, Spam-Versand, Versand von Spam, Mail-Bomben oder Malware, Viren, Trojaner usw., ist der Kunde uns gegenüber schadensersatzpflichtig.
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Bei Beendigung eines Dial-In IP-Access Vertrages darf der Kunde die bis dahin genutzten Zugangsdaten wie z.B. Einwahlrufnummern, Access-Points oder APNs, nicht mehr weiter zu verwenden. Bei Zuwiderhandlung darf pop-interactive die daraus unmittelbare und mittelbar entstehenden Kosten abzurechnen und etwaige Schäden erstattet zu verlangen.
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Ferner obliegt es dem Kunden,
a) uns die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist;b) aufgetretene Störungen, die ihre Ursache in unserem Verantwortungsbereich haben können, uns unverzüglich anzuzeigen und uns bei der Feststellung der Ursachen sowie bei deren Beseitigung in zumutbarem Umfang zu unterstützen sowie alle zumutbaren Maßnahmen zur Verhütung und Minderung von Schäden zu treffen.
Leisten wir aufgrund der Störungsanzeige einen Entstörungsdienst und zeigt sich, dass entweder keine Störung vorlag oder die Störung ihre Ursache ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden hatte (z. B. Bedienungsfehler, Konfigurationsfehler, Mängel der vom Kunden eingesetzten Hardware oder Leitungsverbindung), sind wir berechtigt, dem Kunden unseren Zeitaufwand entsprechend den jeweils geltenden Stundensätzen in Rechnung zu stellen.c) vor der Ausführung von Installations- oder Wartungsarbeiten durch uns seine Datenbestände vor dem Verlust zu sichern sowie uns auf ungesicherte Datenbestände hinzuweisen;
d) uns im Falle technischer Schwierigkeiten auf Verlangen Auskunft über die von ihm zur Nutzung unserer Dienste eingesetzten technischen Ausstattungen zu erteilen und unseren Empfehlungen in dieser Hinsicht Folge zu leisten.
e) eigene lokale Datensicherungen von allen Daten vorzunehmen, welche er auf pop-interactive Systemen (z.B. Server) im Rahmen der Nutzung seines Produktes (z.B. Webspace oder FTP-Space) erstellen, aufspielen oder durch seine eigenen Kunden oder Nutzer erstellen oder aufspielen lässt. Dies gilt insbesondere auch dann in gleichem Maße für kundeneigene Systeme, wenn diese in von pop-interactive zur Verfügung gestellten Räumen untergebracht sind (z.B. Kundensysteme im Rechenzentrum von pop-interactive).
f) alle Personen, die über seinen Anschluss unsere Dienste nutzen, einzuweisen und ihnen die Einhaltung aller vertraglichen Vereinbarungen einschließlich dieser Bedingungen sowie sämtlicher Rechtsvorschriften aufzuerlegen. Für ein Verschulden solcher Personen hat der Kunde im Verhältnis zu uns einzustehen.
§ 5 Abrechnung und Zahlung
- Monatliche oder jährlich berechnete Leistungsvergütungen (Grundentgelte) sind jeweils im Voraus am ersten Tag des betreffenden Abrechnungszeitraums fällig. Das Entgelt für die Beschaffung und Pflege von Domains ist ab Bereitstellung der Domain jeweils für ein Jahr im voraus fällig. Sie verlängern sich automatisch, wenn sie nicht 6 Wochen vor Ablauf der Laufzeit gekündigt werden.
- Ist der Kunde Kaufmann, so hat er Einwendungen gegen Abrechnungen spätestens innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der jeweiligen Abrechnung zu erheben. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
- Sind wir zum Einzug von Entgelten ermächtigt und scheitert ein Lastschrifteinzug aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, berechnen wir eine Kostenpauschale in Höhe von 15,- EUR. Der Anspruch auf Ersatz eines höheren Schadens bleibt davon unberührt.
- Soweit wir zur Vorleistung verpflichtet sind, können wir für unsere Vergütungsforderung Vorkasse oder Sicherheitsleistung in angemessener Höhe verlangen, wenn nach Vertragsschluss eine Gefährdung der Leistungsfähigkeit des Kunden erkennbar wird. Wir können die Leistung verweigern (insbes. den Netzzugang sperren), bis der Kunde diese Forderungen erfüllt, soweit die Leistungsverweigerung nicht gegen Treu und Glauben verstößt. Weitergehende Recht unsererseits bleiben unberührt.
- Gerät der Kunde mit dem Entgelt oder einem nicht unerheblichen Teil des Entgelts für zwei aufeinanderfolgende Termine in Verzug, sind wir berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Gleiches gilt, wenn der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung des Entgelts in Höhe eines Betrags in Verzug gekommen ist, der das Entgelt für zwei Monate erreicht. Die weiteren für den Fall des Verzuges gesetzlich vorgesehenen Rechte bleiben unberührt
- Die Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen und/oder ein Zurückbehaltungsrecht sind ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
- Zeit- oder volumenabhängige Gebühren hat der Kunde auch dann zu zahlen, wenn sie auf einer unbefugten Nutzung seines Zugangs oder auf technischen Defekten seiner Anlagen oder der Anlagen seiner Kommunikationspartner beruhen. Weist der Kunde nach, dass die unbefugte Nutzung bzw. der technische Defekt für ihn unabwendbar war und dass ihm wegen der Gebührenbelastung kein durchsetzbarer Ersatzanspruch gegen den unbefugten Nutzer bzw. gegen den Kommunikationspartner zusteht, beschränkt unser Anspruch sich auf die uns entstandenen Aufwendungen.
- Für die technische Ausstattung, die die Nutzung der Dienste von pop-i ermöglicht, ist der Kunde verantwortlich. Für ungewollte Verbindungsaufbauten aufgrund äußerer Netzeinflüsse oder fehlerhafter Konfiguration der technischen Ausstattung des Kunden übernehmen wir keine Gewährleistung. Die hierdurch entstehenden Gebühren hat der Kunde zu zahlen.
§ 6 Datenschutzrechtliche Einwilligung und Datenschutzerklärung
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir seine personenbezogenen Daten bzw. Unternehmensdaten erheben, verarbeiten, nutzen und Dritten übermitteln, soweit dies für die Begründung und ordnungsgemäße Abwicklung des Vertragsverhältnisses und zur Erbringung, Abrechnung und Nachweis unserer Leistungen erforderlich ist.
- Im übrigen verarbeiten und nutzen wir die Daten , soweit es im Rahmen der geltenden Gesetze, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes sonst gesetzlich zulässig ist.
- Nutzungs- und Verbindungsdaten des Kunden werden erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt, soweit dies zur Bereitstellung unserer Leistungen, zu deren Abrechnung oder Nachweis oder sonst zur Vertragsabwicklung notwendig ist. Der Kunde verpflichtet sich, dritte Nutzer hierauf hinzuweisen und auf unser Verlangen schriftlich zu bestätigen, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist.
- Im Rahmen üblicher Bonitätsprüfung ermächtigt der Kunde die aus der von ihm angegebenen Bankverbindung ersichtliche Bank, eine allgemeine Bankauskunft über den Kunden an eine von uns beauftragte Bankauskunftei zu erteilen.
§ 7 Kündigung
- Alle Verträge werden, sofern nicht anders vereinbart, für den Zeitraum von 12 Monaten, gerechnet ab dem Monatsersten nach Bereitstellung, geschlossen.
- Die Verträge sind - vorbehaltlich anderer Vereinbarungen - mit einer Frist von 3 Monate zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündbar. Soweit Verträge unbefristet laufen, sind sie mit 3 Monaten zum Monatsende kündbar.
- Die Kündigung bedarf der Schriftform.
- Außerordentliche Kündigungsrechte wie das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.
§ 8 Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
- Gewährleistungsansprüche einer von uns erbrachten Leistung sind für denjenigen Zeitraum ausgeschlossen, um den der Kunde die Mängelbeseitigung durch eine verspätete Mängelanzeige verzögert hat.
- Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erbringung der Leistung bzw. Auftreten des Mangels schriftlich angezeigt hat. Der § 377 HGB (Untersuchungs- und Rügepflicht) findet entsprechende Anwendung.
- Im übrigen wird die Verjährung der Gewährleistung verkürzt auf ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
- Soweit wir zur Gewährleistung verpflichtet sind, erfolgt diese unter Ausschluss aller anderen Gewährleistungsansprüche durch Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, hat der Kunde nach seiner Wahl die Rechte auf Herabsetzung des Preises (Minderung) oder Rückgängigmachung bzw. Kündigung des Vertrages ohne Einhaltung einer Frist. Diese Beschränkungen der Gewährleistungsansprüche gelten nicht für Ansprüche wegen zugesicherter Eigenschaften.
- Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Garantien oder Zusicherungen bezüglich unserer Lieferungen oder Leistungen abzugeben.
§ 9 Haftung
- Wir haften für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen, Arglist oder dem Produkthaftungsgesetz beruhen sowie für Personenschäden und zugesicherte/garantierte Eigenschaften.
- Wir haften auch für Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten - das sind Verpflichtungen deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks oder die vertragsgemäße Verwendung der Leistung vereiteln oder gefährden würden – ergeben, jedoch nur, soweit diese Schäden vorhersehbar und vertragstypisch sind.
- Im Fall der Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit wird die Ersatzpflicht auf die angemessene Höchstsumme von EURO 25.000 beschränkt.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten wird nicht gehaftet.
- Für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, rechtliche Zulässigkeit, Mangelfolgeschäden, “weiterfressende Schäden”, mittelbare Schäden sowie für Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet pop-interactive außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht.
- Bei vertragswidrigem Gebrauch oder Änderung der Vertragsleistung endet unsere Haftung.
- Die Einschränkungen gelten auch für deliktische Ansprüche und für Verschulden von Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern.
- Wir übernehmen keine Haftung für Schäden an auf den Server überspielte Nutzerdaten, die der Kunde durch ordnungsgemäße Datensicherungen (§ 4 Abs. 5 e) hätte vermeiden können.
- Für Leistungsunterbrechungen oder -verzögerungen haften wir nicht, soweit sie auf höherer Gewalt oder vergleichbaren Ereignissen wie Streik und Aussperrung, technische Ausfälle bei anderen Betreibern von Telekommunikationsanlagen, Übertragungswegen oder -netzen, Ausfälle bei der Stromversorgung, Naturkatastrophen, Gewaltakte Dritter, die missbräuchliche, insbesondere übermäßige Inanspruchnahme unserer Dienste sowie behördliche Eingriffe.
- Wir versichern die bei uns eingestellten fremden Gegenstände nicht gegen Diebstahl oder anderweitige Schäden, die auf höherer Gewalt beruhen.
§ 10 Zusätzliche Bestimmungen für Warenverkäufe
- Unsere Preise sind Netto-Preise und verstehen sich ab Versandstation. Versendungs- und Verpackungskosten trägt der Käufer. Dies gilt auch für eine vom Käufer gewünschte Transportversicherung.
- Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden herrührender Forderungen vor. Wird unsere Vorbehaltsware be- oder verarbeitet, gelten wir als Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Bei Verbindung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Werts unserer Vorbehaltsware (Rechnungsbetrag, einschl. Mehrwertsteuer) zu den übrigen verarbeiteten oder verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung. Erwirbt der Kunde Alleineigentum, wird bereits jetzt vereinbart, dass er uns einen dem vorgenannten Wertverhältnis entsprechenden Miteigentumsanteil überträgt. Der Kunde verwahrt das Miteigentum unentgeltlich für uns. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde uns die Forderung gegen seinen Vertragspartner schon jetzt zur Sicherung unserer Forderungen ab. Sind wir lediglich Miteigentümer der veräußerten Ware, beschränkt sich die Abtretung auf den unserem Miteigentumsanteil entsprechenden Forderungsanteil.
§ 11 Sonstige Bestimmungen
- Die Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen dem deutschen Recht. Die Geltung des deutschen Kollisionsrechts und des Übereinkommens über den internationalen Warenkauf sind ausgeschlossen.
- Im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist Hamburg Gerichtsstand. Für gegen uns gerichtete Klagen ist dieser Gerichtsstand ausschließlich. Wir behalten uns vor, den Kunden auch an seinem Wohnort oder einem anderen gesetzlich begründeten Gerichtsstand zu verklagen.
Stand: 01.01.2009